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1. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 24

1899 - Breslau : Hirt
24 Landeskunde von Braunschweig und Hannover. die erste Besetzung dnrch Preußen. Nachdem 1803 das Bistum Osnabrück durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß vollständig säkularisiert (verweltlicht) und Hannover zu- gesprochen war, erfolgte alsbald die erste Besetzung durch die Franzosen. Das hannoversche Heer, dem die Hände zum Widerstande gebunden waren, wurde durch die Konventionen von Sulingen und Artlenburg aufgelöst. 1806 wurde H. von Na- poleon an Preußen abgetreten und von diesem annektiert, jedoch infolge der Schlachten von Jena und Auerstedt erschiene» alsbald wieder die Franzosen. Während sie den größeren s. Teil dem ueugebildeten Königreiche Westfalen zuteilten, wurden die n. Landschaften 1810 unmittelbar au Frankreich angegliedert, und so fristeten diese echt deutschen Länder als die französischen Departements Ems superieur, Ems oriental, Bouches du Weser, Bouches de l'elbe ein trübselig eswasein bis zur Befreiung i. 1.1813. Indessen schon gleich nach der Konvention von Artlenburg hatten die Söhne des Landes angefangen sich über den großen Werbeplatz Helgoland nach England zu flüchten, wo sie alsbald zur Königl. Deutschen Legion vereinigt wurden. Nicht weniger als 27000 Hannoveraner haben im britischen Dienste für die Freiheit ihres Vaterlandes gefochten, in Spanien nicht am wenigsten zu den britischen Erfolgen beigetragen und mit Recht neben dem späteren „Waterloo" den Ehrennamen „Peninsula" als Inschrift ihrer Helme erworben. Sie wird seit 1899 von den preußischen Regimentern weiter- geführt, welche die Überlieferungen der entsprechenden hannoverschen aufgenommen haben. Nach der Befreiung des Laudes vou den Franzosen war es der wiederhergestellten hau- uoverschen Armee vergönnt, am 18. Juni 1815 ihrem Ruhmeskranze als schönstes Blatt den Namen Waterloo einzuflechteu. 10) 1814—1806 das Königreich Hannover. Durch die Wiener Schlußakte wurde dem inzwischen zum Königreiche erhobenen Lande zwar Lauenburg genommen, aber das Herzogtum Areuberg-Meppen, die Fürsten- tümer Hildesheim (ehemaliges Bistum) und Ostfriesland, die Grafschaften Bentheim und Lingen, der n.w. Teil des Eichsfeldes und Goslar hinzugefügt. — Nach dem Tode Wi l- Helms Iv., 1837, bestieg iu England die nächste weibliche Erbin, die Königin Victoria, in Hannover der nächste männliche als König Ernst August den Thron. In demselben Jahre erregte die Aufhebung des „Grundgesetzes" durch den König, die den Protest der „Göttinger Sieben" hervorrief, uuliebsames Aufsehen weit über die Grenzen des Landes hinaus. Zwar bestanden anch in der Folgezeit über das Maß der politischen Freiheiten, die dem Volke zu gewähren wären, zwischen diesem und der Staatsregierung fortdauernd erhebliche Meinungsverschiedenheiten, ebenso über die Beteiligung am nationalen Leben, aber das Land erfreute sich doch einer vortrefflichen Verwaltung und kam in allen ma- teriellen Fragen rüstig voran; so ging auch die Revolution von 1848 hier Verhältnis- mäßig harmlos vorüber. Da aber i. I. 1866, als Preußen mit Österreich und anderen Bundesstaaten in Krieg geriet, der König Georg V. die von Preußen gestellten Neutra- litätssorderungen ablehnen zu müssen glaubte, so erklärte ihm dieses den Krieg. Die hannoverschen Truppen wurden in höchster Eile bei Göttiugen zusammengezogen, ver- säumten aber durch zwecklose Märsche auf dem Eichsfelde und in Thüringen die Gelegen- heit zum Durchbruche nach Bayern, erfochten sodann zwar am 27. Juni den Sieg von Langensalza über die Preußen, mußten sich aber am folgenden Tage, von allen Seiten umstellt, ergeben. Nach dem Friedensschlüsse wurde Hannover dem preußischen Staate einverleibt. Die Ereignisse der folgenden Jahre gehören der allgemeinen deutschen Geschichte an. Im Kriege 1870/71 haben die hannoverschen Truppenteile, als Glieder des 7. und des 10. preußischen Armeekorps, rühmlich gekämpft.

2. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 42

1899 - Breslau : Hirt
42 Landeskunde von Braunschweig und Hannover. c. Einteilung in 6 Kreise (f. <S 25) unter Kreisdirektionen. Die Kreise bil- den Kommunalverbände (der Kreis Braunschweig hat 3) mit je einem Kreistage für die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten. Kreisfonds von Mill. Jl. d. Die Rechtspflege wird gehandhabt von 24 Amtsgerichten (s. S. 44) mit Schöffen- gerichten für leichtere Straffälle, 1 Landgericht mit Schwurgericht und einem Ober- landesgericht zu Brauuschweig. — Reichsgericht zu Leipzig. s. Das Schulwesen befindet sich seit alters in Br. auf hoher Stufe. Kloster- und Studienfonds (s. auch S. 43). Unter der Ober-Schul-Kommission zu Br. stehen die höheren Schulen: 6 Gymnasien, 1 Realgymnasium, 1 Ober-Realschule, 2 Progymnasien, 4 Realschulen. — Die lutherischen Volksschulen und 4 höhere Töchterschulen stehen unter dem Konsistorium zu Wolfenbüttel. — Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare zu Braunschweig und Wolfenbüttel. Von Fachschulen sind zu nennen: Die Landwirtschaftliche Schule Marienberg zu Helmstedt, die Baugewerkschule zu Holzminden, die Schule für Zuckerindustrie, die Dro- gisten-Akademie und die Taubstummeu-Anstalt zu Br. Technische Hochschule Carola Wilhelmina zu Br. Der Pflege von Kunst und Wissenschaft dienen ferner die berühmte Herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel, das Archiv daselbst, das Museum zu Braunschw. n. s. w. f. Kriegswesen. Die Leitung der herzoglichen Truppen ist durch die Militär-Kon- vention von 1886 an Preußen übertragen. Sie gehören dem X. Armeekorps an und bestehen aus 1 Infanterie- und 1 Husaren-Regiment, 1 Batterie Feldartillerie und 2 Land- wehr-Bataillone. Besatzungsorte s. S. 44. Die Landesfarben sind Blau und Gelb. Das senkrecht geteilte kleinere Wappen zeigt rechts zwei goldene Löwen im roten, links einen blauen Löwen im goldenen Felde. Das Wahrzeichen des Landes ist das weiße sächsische (laufende) Roß im roten Felde. B. Hannover. a. Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Verfassung an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des Norddeutscheu Bundes, welche 1871 zu derjenigen des Deutschen Reiches erweitert worden ist. In das Herrenhaus entsendet Hannover 14 zum Teil vom König berufene Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 35 von Wahlmünnern, also durch indirekte Klassenwahl gewühlte Abgeordnete, in den deutschen Reichstag endlich Ii) nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 5 Jahre gewühlte Abgeordnete aus 19 Wahl- kreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts auf je 100060 Seelen abgegrenzt waren. b. An der Spitze der Verwaltung steht der vom Könige ernannte Ober-Präsi- dent, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs- Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden bil- den Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 45 ff.) unter Landräten. — Bezirksausschüsse, Kreisausschüsse. c. Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen; dazu gehört der Ausbau und die Erhal- tnng der Landes-Chausfeen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der Pro- vinzialforsten und vieler gemeinnütziger Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstalten u. s. w. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz jährlich '

3. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) - S. 56

1913 - Breslau : Hirt
56 Vii. Staatliche Einrichtungen. mit einem Einkommen über 900 M erreichten 1912 folgende Durchschnitts- einkommen: Kgr. Preußen Hannover Hildes- heim Lüneburg Stabe Osna- brück Aurich überhaupt ....... 2207 2212 2077 1866 1780 1944 2226 in den Städten..... 2413 2358 2350 2123 1929 2252 2467 in den Landgemeinden und Gutsbezirken üb. 2000 E. 1804 1636 1920 1661 1743 1711 1941 in den übrigen..... 1855 1738 1780 1691 1666 1630 1999 Hierbei fällt die günstige Stellung Ostfrieslands auf, das den Durchschnitt des Staates in allen Punkten nicht unerheblich übertrifft. In fast allen übrigen bleibt Hannover unter jenem Durchschnitte, erfreut sich also nur einer bescheidenen Wohl- habenheit. — Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches. Vii. Staatliche Einrichtungen. A. Hannover. a) Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Verfassung an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die 1871 zu der des Deutschen Reiches erweitert worden ist. In das Herrenhaus entsendet Hannover 16, darunter 10 - zum Teil vom König - berufene und 6 erbberechtigte Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 36 von Wahlmännern, also durch indirekte Klassenwahl gewählte Abgeordnete, in den Deutschen Reichstag endlich 19 nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 5 Jahre gewählte Abgeordnete aus 19 Wahlkreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts auf je 100000 Seelen abgegrenzt waren. b) An der Spitze der Verwaltung steht der vom König ernannte Oberprä- sident, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs- Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden bilden Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 59 ff.) unter Landräten. - Bezirks- ausschüsse, Kreisausschüsse. c) Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen,' dazu gehören der Ausbau und die Cr- Haltung der Landes-Ehausseen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der Provinzialforsten und vieler gemeinnützigen Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstal- ten usw. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz jährlich 4.7 Mill. M aus der Staatskasse und erhob 1912/13 eine Provinzialsteuer von 4,36 Mill. M. Etat 12,48 Mill. M. Über ihre Verwendung bestimmt der Provinzial- Landtag, der aus 113 Mitgliedern besteht? er wählt zu seiner Vertretung den Provinzial- ausschuß mit 14 Mitgliedern und das Landesdirektorium, das die Geschäfte führt. Als eine eigenartige Einrichtung besteht in Hannover die Klosterkammer, die ein bedeutendes Vermögen, namentlich an Gütern und Forsten, besitzt. Die „Kloster- Kasse" wurde 1650 aus den Einkünften einiger eingezogenen katholischen Klöster und

4. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) - S. 43

1913 - Breslau : Hirt
V. Geschichte. 43 von Ersfeld (1758) und Minden (1759) ausgezeichnet ist. — In den Koalitions- kriegen am Rheine taten sich hannoversche Truppen, bei denen damals Scharnhorst einen Teil der Artillerie befehligte, besonders durch den Ausbruch aus dem belagerten Menin unter General v. Hammerstein 1794 hervor. Das Jahr 1891 brachte auf kurze Zeit die erste Besetzung durch Preußen. Nachdem 1893 das Bistum Osnabrück durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß vollständig säkularisiert (ver- weltlicht) und Hannover zugesprochen war, erfolgte alsbald die erste Besetzung durch die Franzosen. Das hannoversche Heer, dem die Hände zum Widerstande gebunden waren, wurde durch die Konventionen von Sulingen und Artlenburg aufgelöst. 1896 wurde Hannover von Napoleon an Preußen abgetreten und von diesem annektiert, jedoch infolge der Schlachten von Jena und Auerstedt erschienen alsbald wieder die Franzosen. Während sie den größeren südlichen Teil dem neu- gebildeten Königreiche Westfalen zuteilten, wurden die nördlichen Landschaften 1819 unmittelbar an Frankreich angegliedert, und so fristeten diese echt deutschen Länder als die französischen Departements Bms-superisur, Ems-oriental, Bouches- du-Weser, Bouches-de l'elbe ein trübseliges Dasein bis zur Befreiung im Jahre 1813. Indessen schon gleich nach der Konvention von Artlenburg hatten die Söhne des Landes angefangen, sich über den großen Werbeplatz Helgoland nach England zu flüchten, wo sie alsbald zur Königl. Deutschen Legion vereinigt wurden. Nicht weniger als 27 999 Hannoveraner haben im britischen Dienste für die Freiheit ihres Vaterlandes gefochten, in Spanien nicht am wenigsten zu den britischen Erfolgen beigetragen und mit Recht neben dem späteren „Waterloo" den Ehrennamen „peninsula" als Inschrift ihrer Helme erworben. Sie wird seit 1899 von den preußischen Regimentern weiter- geführt, welche die Überlieferungen der entsprechenden hannoverschen aufgenommen haben. Nach der Befreiung des Landes von den Franzosen war es der wiederher- gestellten hannoverschen Armee vergönnt, am 18. Juni 1815 ihrem Ruhmeskranze als schönstes Blatt den Namen Waterloo einzuflechten. 10. 1814- 1866 das Königreich Hannover. Durch die Wiener Schlußakte wurde dem inzwischen zum Königreich erhobenen Lande zwar Lauenburg genommen, aber das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Fürsten- tümer Hildesheim (ehemaliges Bistum) und Ostfriesland, die Grafschaften Bentheim und Lingen, der nordwestliche Teil des Eichsfeldes und Goslar hinzugefügt. — Nach dem Tode Wilhelms Iv., 1837, bestieg in England die nächste weibliche Erbin, die Königin Viktoria, in Hannover der nächste männliche als König Ernst August den Thron. In demselben Jahre erregte die Aufhebung des „Grundgesetzes" durch den König, die den Protest der „Göttinger Sieben" hervorrief, unliebsames Aufsehen weit über die Grenzen des Landes hinaus. Zwar bestanden auch in der Folgezeit über das Maß der politischen Freiheiten, die dem Volke zu gewähren wären, zwischen diesem und der Staatsregierung fortdauernd erhebliche Meinungsverschiedenheiten, ebenso über die Beteiligung am nationalen Leben, aber das Land erfreute sich doch einer vortrefflichen Verwaltung und kam in allen materiellen Fragen rüstig voran; so ging auch die Revolution von 1848 hier verhältnismäßig harmlos vorüber. Da aber im Jahre 1866, als Preußen mit Österreich und anderen Bundesstaaten in Krieg geriet, der König Georg V. die von Preußen gestellten Neutralitätsforderungen ab- lehnen zu müssen glaubte, so erklärte ihm dieses den Krieg. Die hannoverschen Truppen wurden in höchster Eile bei Göttingen zusammengezogen, versäumten aber durch zwecklose Märsche auf dem Eichsfelde und in Thüringen die Gelegenheit zum Durchbruche nach Bayern, erfochten sodann zwar am 27. Juni den Sieg von Langensalza über die Preußen, mußten sich aber am folgenden Tage, vcn allen Seiten umstellt, ergeben. Nach dem Friedensschlüsse wurde Hannover dem Preußischen Staate einverleibt. Die Ereignisse der folgenden Jahre gehören der allgemeinen deutschen Be- schichte an. Im Kriege 1870/71 haben die hannoverschen Truppenteile, als Glieder des 7. und des 10. preußischen Armeekorps, rühmlich gekämpft.
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